Biotopgestaltungs- und Artenschutzvorhaben
mit dem Ziel des Erhalts der biologischen Vielfalt, der Verbesserung von Ökosystemleistungen und der Erhaltung von Lebensräumen und Landschaften
Die ABS Robur GmbH Zittau, Niederlassung Bautzen wird im Zeitraum Dezember 2023 bis Dezember 2024 Kopfweiden- und Heckenpflegemaßnahmen in folgenden Gemeinden durchführen:
Stadt Weißenberg | Schnitt von 51 Kopfweiden in der Gemarkung Kotitz |
Gemeinde Malschwitz | Schnitt von 66 Kopfweiden am Schlossteichgraben und Teich Rackel Pflege von 340 m Hecke am Quatitzer Wasser |
Gemeinde Kubschütz | Schnitt von 11 Kopfweiden am Binnewitzer Wasser |
Gemeinde Neschwitz | Schnitt von 32 Kopfweiden am Wetroer Wasser |
Gemeinde Radibor | Schnitt von 74 Kopfweiden am Kronförstchener Wasser Pflege von 325 m Hecke am Wuschenzgraben |
Stadt Schirgiswalde/ Kirschau | Schnitt von 47 Kopfweiden am Cunewalder Wasser u. Radweg Halbendorf |
Gemeinde Königswartha | Schnitt von 67 Kopfweiden am Hutowagraben Pflege von 1470 m Hecke am Hutowa- und Lehmgraben |
Die Maßnahmen beinhalten den fachgerechten Schnitt der Kopfweiden und der Heckenabschnitte, die Aufarbeitung und Beräumung des Holzes und der Äste, sowie die Wiederherstellung des ordnungsgemäßen Zustandes der angrenzenden Flächen.
Ziel der Maßnahmen
Mit diesen Maßnahmen sollen Kopfweiden entwickelt bzw. in ihrer Existenz gesichert werden. Nur durch einen regelmäßigen Schnitt kann der Biotopwert erhalten und ein Auseinanderbrechen der Bäume verhindert werden. Kopfweiden sind als vielfältig besiedelte Kleinlebensräume in der Agrarlandschaft von Bedeutung. Sie zählen zu den insektenfreundlichsten Pflanzen. Außerdem sind Kopfweiden durch ihr charakteristisches Erscheinungsbild markante Landschaftselemente.
Für die Erhaltung der naturschutzfachlich und kulturhistorisch bedeutsamen Heckenbestände in der Oberlausitz ist eine fachgerechte Pflege erforderlich.
Die Hecken sollen durch abschnittsweises „Auf den Stock Setzen“ verjüngt werden. Damit wird eine Überalterung der Bestände verhindert und so die Funktion der Gehölze für den Arten- und Biotopschutz gesichert.
Finanzierung der Maßnahmen
Die Finanzierung der Maßnahmen erfolgt durch Zuwendungen aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER).
Bilder der Maßnahmen